Die Landratswahl findet nicht am 23. Februar 2018 (eventuelle Stichwahl 09. März 2018) statt. Die neuen Wahltermine sind der 13. April 2018 bzw. bei einer eventuellen Stichwahl der 27. April 2018.
Die bereits ausgelieferten Wahlbenachrichtigungskarten mit dem Wahltermin 23. Februar 2018 sind damit ungültig.
Bis spätestens 19. März 2018 erhalten alle Wählerinnen und Wähler neue Wahlbenachrichtigungskarten für den Wahltermin am 13. April 2018.
Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, im Wahllokal zu wählen, kann Briefwahlunterlagen bei seiner zuständigen Gemeinde/Stadt beantragen. Die Wahlunterlagen werden zugestellt, sie können auch persönlich abgeholt werden.
Wichtig: Spätestens am Freitag vor der Wahl muss der Wahlbriefumschlag im Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen sein. Er kann natürlich auch bei der Stadt bzw.Gemeinde abgegeben werden.